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Autotechnik Vogel
 

Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge

Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw

Seit dem 1. September 2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw. Es soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst frühzeitig die Fahrzeugflotte auf solche serienmäßigen Neufahrzeuge umzustellen.

Die neue Richtlinie vom 18. Januar 2010 setzt die alte Regelung vom 30. September 2009 außer Kraft.

Jährlich stehen rund 100 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge (Neufahrzeuge ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht), die bei der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung unter noch nicht verbindliche Schadstoffklassen für Neufahrzeuge fallen. Dies betrifft Fahrzeuge, welche die EEV-Norm (EEV der Klasse 1) oder die EURO VI-Norm (S 6)erfüllen.

Antragsfrist

Die Antragsfrist zur Förderung von EEV-Fahrzeugen endet am 01.07.2011

Merkblatt zur EEV Förderung





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